1 Vertragsgegenstand, Vertragsschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung sämtlicher Trainings und Zertifizierungsprüfungen durch die Intershop Communications AG (folgend: „Intershop“) und für Online-Trainings der Intershop Academy. Die Intershop Academy ist ein Online-Trainingsangebot von Intershop. Der Begriff „Online-Trainings“ bezeichnet Trainings, die online gebucht werden können und vornehmlich online durchgeführt werden. Mit dem Begriff „Trainings und Zertifizierungsprüfungen“ sind alle Trainings und Zertifizierungsprüfungen von Intershop mit Ausnahme von Online-Trainings gemeint. Mit dem Begriff „Online-Trainings“ sind alle Trainings, die online durchgeführt werden, mit Ausnahme von Trainings und Zertifizierungsprüfungen gemeint.
1.2 Es gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Trainings- oder Zertifizierungsteilnehmers (im folgenden Teilnehmer genannt) gelten nicht, auch wenn Intershop ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Gleiches gilt auch dann, wenn Intershop in Kenntnis entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Teilnehmers die geschuldeten Leistungen bewirkt.
1.3 Die Teilnahme an einem von Intershop durchgeführten Training oder einer Zertifizierungsprüfung setzt zunächst eine entsprechende Anmeldung durch den Teilnehmer voraus. Diese Anmeldung soll für Trainings und Zertifizierungsprüfungen von Intershop unter Verwendung des von Intershop bereitgestellten Formulars entweder schriftlich oder online erfolgen. Für Online-Trainings der Intershop Academy soll die Anmeldung ausschließlich online auf der Website unter Verwendung des Online-Formulars erfolgen. Im Rahmen dieser Anmeldung wählt der Teilnehmer dasjenige Training aus, das er zu besuchen beabsichtigt, oder aber Termin, Ort, Thema und Sprache der Zertifizierungsprüfung. Art und Umfang der von Intershop zu erbringenden Trainingsleistungen ergeben sich für Trainings und Zertifizierungsprüfungen von Intershop aus dem jeweils aktuellen Trainingskatalog von Intershop und für Online-Trainings der Intershop Academy aus der Leistungsbeschreibung (auch „Course Description“) und dem abgebildeten Kurs-Curriculum (auch „Course Curriculum“) des Trainings auf der Website des Trainingsangebotes.
1.4 Für Trainings und Zertifizierungsprüfungen von Intershop gilt: Intershop wird dem Teilnehmer ein Angebot über die ausgewählten Leistungen unterbreiten. Der Vertrag über die Leistungen kommt erst zustande, wenn der Teilnehmer dieses Angebot schriftlich bestätigt hat.
1.5 Für Online-Trainings der Intershop Academy gilt: Der Vertrag über die Erbringung von Online-Trainings durch die Intershop Academy kommt durch das wahrheitsgemäße Ausfüllen aller im Anmeldeformular als erforderlich gekennzeichneten Felder und durch das wahrheitsgemäße Klicken auf alle im Anmeldeformular als erforderlich gekennzeichneten Buttons und Kästchen durch den Teilnehmer und anschließendes Klicken des Teilnehmers auf den „Buy“- Button verbindlich zustande. Die Intershop Academy behält sich vor, auch schriftliche Verträge über die Leistungserbringung von Online-Trainings oder über die Erbringung anderweitiger Leistungen abzuschließen. Ein solcher schriftlicher Vertrag über die Erbringung von Online-Trainings oder anderen Leistungen kommt erst zustande, wenn der Teilnehmer ein ihm zugesandtes Angebot schriftlich bestätigt hat.
2 Durchführung der Trainings
2.1 Intershop führt die Trainings in der Regel selbst oder durch von Intershop beauftragte Dritte durch und ist in der Wahl der jeweiligen Referenten frei. Intershop ist berechtigt, die Durchführung des Vertrages einem Dritten zu übertragen und die Inhalte der Trainings zu verändern, soweit das Ausbildungsziel hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Intershop ist nach rechtzeitiger Vorankündigung zur Verschiebung von Terminen, Trainingszeiten oder der Verlegung des Trainingsortes befugt.
2.2 Für Trainings und Zertifizierungsprüfungen von Intershop gilt: Intershop wird dem Teilnehmer während des Trainings alle notwendigen Kenntnisse entsprechend dem jeweiligen Trainingsplan vermitteln. Dazu werden durch Intershop auch die notwendigen und jeweils aktuellen Trainingsunterlagen zur Verfügung gestellt.
2.3 Für Online-Trainings der Intershop Academy gilt: Intershop wird dem Teilnehmer während des Trainings alle notwendigen Kenntnisse entsprechend der Leistungsbeschreibung und dem Kurs-Curriculum, welche auf der Website des Trainingsangebotes abgebildet oder herunterladbar sind, vermitteln. Dabei werden durch die Intershop Academy gegebenenfalls Software oder Dokumente oder anderweitige Trainingsunterlagen als Download bereitgestellt. Jeglicher Download von durch Intershop bereitgestellten Trainingsunterlagen erfolgt auf eigene Gefahr.
2.4 Für Trainings und Zertifizierungsprüfungen von Intershop Communications AG gilt: Intershop wird die Trainingsleistungen in Absprache mit dem Teilnehmer entweder in eigenen Räumlichkeiten, in Räumlichkeiten des Teilnehmers oder andernorts erbringen. Als Trainingstermin gilt der von Intershop im Angebot benannte und vom Teilnehmer bestätigte Zeitraum.
2.5 Für Online-Trainings der Intershop Academy gilt: Die Trainingsleistungen werden durch den Teilnehmer von Servern abgerufen und in dessen Internet-Browser auf dessen Computer oder auf anderen zur angemessenen audiovisuellen Darstellung des Trainingsprogramms fähigen elektronischen Geräten dargestellt. Der Teilnehmer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er über funktionsfähige und funktionstüchtige technische Geräte zum Abrufen des Trainingsprogramms und der dazugehörigen herunterladbaren Unterlagen (Downloads) und zur audiovisuellen Darstellung des Trainingsprogramms und der dazugehörigen Downloads sowie über anderweitig für die Durchführung des Trainings notwendige Infrastruktur zum Zwecke der Kursteilnahme verfügt. Der Trainingstermin ist innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen nach verbindlicher Anmeldung und Buchung eines Trainings frei wählbar. Nach Ablauf von 30 Tagen nach erfolgter verbindlicher Anmeldung und Buchung eines Trainings entfällt die Verpflichtung der Intershop Academy das Training dem Teilnehmer zur Verfügung zu stellen, beziehungsweise den Teilnehmer das Training durchführen zu lassen. Nach Ablauf dieser 30 Tage hat der Teilnehmer auch keinen Anspruch auf anderweitigen Ersatz oder Anspruch auf Schadensersatz bezogen auf die nicht erbrachte Trainingsleistung in dem beschriebenen Fall, ohne dass hierdurch die Geltendmachung anderweitiger Schadensersatzansprüche durch den Teilnehmer ausgeschlossen oder erschwert wird.
2.6 Soweit die Trainings in den Räumlichkeiten von Intershop stattfinden, stellt Intershop jedem Teilnehmer einen Arbeitsplatz mit Rechner zur Verfügung. Sämtliche Nebenkosten (Reise- und Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwendungen etc.) hat der Teilnehmer selbst zu tragen.
2.7 Für Trainings und Zertifizierungsprüfungen von Intershop gilt: Findet ein Training in den Räumlichkeiten des Teilnehmers statt, stellt der Teilnehmer die für die Durchführung des Trainings notwendige Infrastruktur und insbesondere Arbeitsplätze und Rechner auf eigene Kosten und eigenes Risiko funktionsfähig zur Verfügung und bereitet eventuell notwendige Online-Verbindungen vor. Daneben besteht die Möglichkeit, dass Intershop diese Leistungen erbringt und insbesondere Rechner mit vorinstallierter Schulungssoftware in den Räumlichkeiten des Kunden oder am sonst vereinbarten Trainingsort zur Verfügung stellt. Diese Leistung ist gesondert im Vertrag zu vereinbaren und vom Teilnehmer zusätzlich zu vergüten.
2.8 Für Trainings und Zertifizierungsprüfungen von Intershop gilt: Jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss des Trainings eine Bestätigung über die Teilnahme am Training.
2.9 Für Online-Trainings der Intershop Academy gilt: Jeder Teilnehmer erhält grundsätzlich nach Abschluss des Trainings eine Bestätigung über die Teilnahme am Training als PDF-Attachment zugesendet. Eine schriftliche Teilnahmebestätigung wird weder erstellt noch zugesendet. Der Abschluss eines Vertrags über die Erbringung von Trainingsleistungen in Bezug auf durch die Intershop Academy angebotene Online-Trainings begründet keinen Rechtsanspruch eine schriftliche Teilnahmebestätigung zu erhalten.
3 Zertifizierung
3.1 Der Preis für die Zertifizierung beinhaltet die einmalige Teilnahme an der ausgewählten Prüfung, unabhängig von dem Ergebnis.
3.2 Der Teilnehmer hat sich vor Prüfungsbeginn durch einen gültigen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) gegenüber dem Prüfer auszuweisen.
3.3 Während der Prüfung sind keinerlei Hilfsmittel außer der Prüfungssoftware zulässig. Sollte der Teilnehmer dennoch andere Software, Daten, Dokumente oder die Hilfe anderer Personen benutzen, wird die Prüfung abgebrochen und gilt als nicht bestanden. Die Prüfungsgebühr wird in voller Höhe fällig und ist nicht erstattbar.
3.4 Intershop verpflichtet sich, dem Teilnehmer innerhalb von 24 Stunden das Prüfungsergebnis mitzuteilen.
3.5 Hat der Teilnehmer die Prüfung bestanden, erhält er von Intershop innerhalb von drei Wochen das Certification Kit (Urkunde, digitale Logos) per Post zugeschickt.
3.6 Nach einer erfolgreichen Zertifizierungsprüfung hat der Teilnehmer zwei Jahre lang das Recht, den Titel offiziell zu führen. Eine Verlängerung dieses Zeitraums ist nur durch eine erneute erfolgreiche Prüfung möglich.
4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Für Trainings und Zertifizierungsprüfungen von Intershop gilt: Die vom Teilnehmer zu entrichtende Vergütung wird im Vertrag schriftlich vereinbart und versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Fehlt eine Vereinbarung über die Höhe der Vergütung, gilt die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuelle Intershop-Preisliste als vereinbart. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird allen Preisangaben hinzugerechnet und in den Rechnungen gesondert ausgewiesen.
4.2 Für Online-Trainings der Intershop Academy gilt: Die vom Teilnehmer zu entrichtende Vergütung ist in Höhe der Summe und Einheit der Währung verbindlich, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.3 Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind ohne Abzüge innerhalb von 10 Tagen zahlbar.
4.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Intershop berechtigt, Verzugszinsen in der jeweiligen gesetzlichen Höhe über dem Basiszinssatz zu erheben. Intershop bleibt der Nachweis eines höheren Zinsschadens vorbehalten.
5 Rücktritt durch Intershop
5.1 Intershop ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls wegen überzähliger oder mangelnder Anmeldungen eine ordnungsgemäße oder wirtschaftlich tragbare Durchführung der Schulung oder der Zertifizierungsprüfung nicht gewährleistet ist, die Durchführung wegen Krankheit, aus technischen Gründen oder aus anderen, von Intershop nicht zu vertretenden Gründen ganz ausfallen muss.
5.2 Vor Ausübung dieses Rücktrittsrechts wird sich Intershop bemühen, im Einvernehmen mit dem Teilnehmer das jeweilige Training oder die Zertifizierungsprüfung auf einen anderen Termin zu verschieben. In diesem Falle bleibt der abgeschlossene Vertrag bestehen, dieser wird einvernehmlich von den Parteien abgeändert. Für den Fall, dass eine einvernehmliche Vertragsänderung scheitert, ist der geschlossene Vertrag insbesondere hinsichtlich einer möglicherweise vom Kunden bereits gezahlten Vergütung rückabzuwickeln.
6 Rücktritt durch den Kunden
6.1 Die Regelungen dieses Paragraphen (6.) gelten ausschließlich für Trainings und Zertifizierungsprüfungen von Intershop, nicht aber für Online-Trainings der Intershop Academy. Ein Rücktrittsrecht für den Kunden besteht bei Online-Trainings der Intershop Academy nicht über ein durch Gesetz vorgesehenes und gewährtes Rücktrittsrecht hinaus.
6.2 Der Teilnehmer hat das Recht, vor dem Training oder der Zertifizierungsprüfung einen Ersatzteilnehmer aus seinem Unternehmen zu benennen. Diese Umbuchung ist für den Auftraggeber kostenfrei.
6.3 Der Teilnehmer ist ebenfalls berechtigt, jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber Intershop vom Vertrag zurückzutreten.
6.4 Soweit die Rücktrittserklärung Intershop spätestens am 10. Werktag vor Beginn des Trainings oder der Zertifizierungsprüfung zugeht, entstehen dem Teilnehmer keine Kosten. Soweit der Teilnehmer innerhalb von 10 Werktagen bis spätestens zum 5. Werktag vor Beginn des Trainings oder der Zertifizierungsprüfung vom Vertrag zurück tritt, hat der Teilnehmer 50% der vereinbarten Vergütung zu entrichten. Erklärt der Teilnehmer innerhalb von 5 Werktagen vor Beginn des Trainings seinen Rücktritt vom Vertrag, ist die Vergütung in voller Höhe an Intershop zu entrichten.
6.5 Sofern der Teilnehmer lediglich die Verlegung eines im Vertrag vereinbarten Termins wünscht, ohne gleichzeitig den Rücktritt vom Vertrag insgesamt erklären zu wollen, muss die entsprechende schriftliche Erklärung des Teilnehmers spätestens am 5. Werktag vor Beginn des vereinbarten Trainings oder dem Prüfungstermin bei Intershop eingegangen sein. In diesem Falle entstehen dem Teilnehmer keine Kosten, der bestehende Vertrag wird einvernehmlich abgeändert. Geht Intershop diese Erklärung erst innerhalb von 5 Werktagen vor Beginn des Trainings oder der Zertifizierungsprüfung zu, hat der Teilnehmer 50% der vereinbarten Vergütung als Bearbeitungsgebühr an Intershop zu zahlen.
6.6 Weitergehende Ansprüche bleiben Intershop vorbehalten. Dies betrifft insbesondere Stornierungskosten für bereits gebuchte Reisen bei Leistungen, die in den Räumlichkeiten des Kunden oder am sonst vereinbarten Ort stattfinden sollten.
7 Rechte an Trainingsunterlagen, Software
7.1 Sämtliche Trainingsunterlagen dienen ausschließlich der persönlichen Nutzung durch den Teilnehmer.
7.2 Der Teilnehmer erkennt die Urheberrechte von Intershop und damit die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Schulungsunterlagen und der Schulungssoftware an.
7.3 Intershop räumt dem Teilnehmer das einfache, nicht übertragbare Recht zur Nutzung der übergebenen Trainingsunterlagen und der Schulungssoftware für den vertraglich vorgesehenen Einsatzzweck ein. Das Nutzungsrecht an der Schulungssoftware ist zeitlich auf die Dauer der Trainingsmaßnahme beschränkt und erlischt nach Beendigung des Trainings automatisch, ohne dass es dazu einer besonderen Erklärung von Intershop bedarf. Etwaig heruntergeladene Schulungssoftware ist nach Abschluss der Trainingsmaßnahme zu löschen. Für Trainings und Zertifizierungsprüfungen gilt: Der Teilnehmer darf die Schulungssoftware ausschließlich in den Räumlichkeiten nutzen, in denen das jeweilige Training durchgeführt wird. Für Trainings und Zertifizierungsprüfungen wie auch für Online-Trainings gilt: Dem Teilnehmer ist es nicht gestattet, die Schulungssoftware oder die Schulungsunterlagen zu reproduzieren, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme zu verarbeiten, zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder sonst zu verändern, Dritten in irgendeiner Form zugänglich zu machen sowie in irgendeiner Form zurückzubehalten. Zu den Schulungsunterlagen zählen auch sämtliche von Intershop an den Teilnehmer auf Datenträgern überlassene oder über elektronische Netzwerke zugänglich gemachte Wissensprodukte oder Lernsysteme.
7.4 Soweit das Training oder die Zertifizierungsprüfung in den Räumlichkeiten des Teilnehmers durchgeführt wird und der Teilnehmer nicht über eine eigene Lizenz der Schulungssoftware verfügt, wird Intershop die jeweils zu verwendende Software bereitstellen und gegebenenfalls auf dem System des Teilnehmers installieren und nach Beendigung des Trainings diese vom System des Teilnehmers wieder entfernen. Der Teilnehmer hat Intershop soweit möglich bei solchen Maßnahmen zu unterstützen. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass die so installierte Software vor den Zugriffen unbefugter Dritter geschützt ist und nicht in irgendeiner Form zurückbehalten wird.
7.5 Daneben erkennt der Teilnehmer die Marken-, Warenzeichen-, Namens- und Patentrechte von Intershop an der Software und allen zugehörigen Unterlagen an. Es ist dem Teilnehmer untersagt, Urheberrechtshinweise und Hinweise auf bestehende Schutzrechte zu entfernen, zu verändern oder in anderer Weise unkenntlich zu machen.
8 Vertraulichkeit
8.1 Der Teilnehmer ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihm im Zusammenhang mit der Trainingsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Ohne schriftliche Erklärung von Intershop darf der Teilnehmer sie weder an Dritte weitergeben noch für sich selbst verwerten.
8.2 Der Teilnehmer darf ohne schriftliche Genehmigung durch Intershop weder intern noch nach außen eigene Trainings oder Zertifizierungen hinsichtlich aller Intershop Produkte durchführen.
9 Haftung
9.1 Intershop haftet dem Teilnehmer, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur für die selbst bzw. von Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
9.2 Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Anwender regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). In diesem Falle ist die Haftung für vertragsuntypische Schäden und entfernte Mangelfolgeschäden ausgeschlossen. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Die Parteien vereinbaren, dass Schäden die den Trainingspreis übersteigen, nicht typischerweise vorhersehbar zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sind.
9.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (§ 14 ProdHaftG), aus einer Garantie oder für Körperschäden bleibt unberührt.
9.4 Vertragliche Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegen Intershop verjähren unbeschadet kürzerer gesetzlicher Verjährungsfristen innerhalb eines Jahres ab Anspruchsentstehung.
9.5 Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, zu jeder Zeit den Zugriff auf den die Lerninhalte enthaltenden Server zu garantieren. Ein kurzzeitig nicht möglicher Zugriff führt nicht zu einer Haftung von Intershop.
9.6 Bei Datenverlust haftet Intershop nur in Höhe des bei Vorhandensein von Sicherungskopien erforderlichen Rekonstruktionsaufwandes.
10 Sonstiges
10.1 Alle Rechte aus dem Vertragsverhältnis darf der Teilnehmer nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Intershop abtreten.
10.2 Die Vertragsparteien vereinbaren die Gültigkeit des Rechts der Bundesrepublik Deutschland für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, jedoch unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
10.3 Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten, sowie Garantien und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Erklärungen von Vertretern oder Hilfspersonen von Intershop sind nur mit schriftlicher Zustimmung von Intershop verbindlich. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
10.4 Ist eine Bestimmung in den vorliegenden AGB unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Enthalten die vorliegenden AGB eine Lücke, soll eine Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
10.5 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Jena, sofern der Auftrag von einem Vollkaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts erteilt wurde.