§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden Anwendung für die zeitlich befristete Überlassung von Intershop Standard Software.
1.2 Der Anwender plant den zeitlich befristeten Einsatz der Software in seinem Unternehmen. Intershop gewährt daher dem Anwender auf der Grundlage eines gesonderten Angebots bzw. Vertrags für einen begrenzten Zeitraum den Gebrauch der Software und überlässt dem Anwender diese hierzu in ihrer jeweils bei Vertragsschluss aktuellsten Version, es sei denn, es finden sich hierzu andere Regelungen im Angebot.
1.3 Es gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Intershop. Geschäftsbedingungen des Anwenders werden von Intershop nicht anerkannt, auch wenn Intershop ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Gleiches gilt auch dann, wenn Intershop in Kenntnis entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Anwenders die geschuldete Leistung bewirkt.
§ 2 Vertragsgegenstand
2.1 Gegenstand dieser AGB ist die auf die Vertragslaufzeit befristete Überlassung der Software nebst Einräumung der zu deren vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte nach Maßgabe von § 3.
2.2 Der Anwender hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Spezifikation der Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen der Software bekannt.
2.3 Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist das Angebot von Intershop oder der beiderseits unterzeichnete Vertrag, sonst die Auftragsbestätigung von Intershop. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder Intershop sie schriftlich bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch Intershop.
2.4 Die Technik der Auslieferung der Software richtet sich nach den Vereinbarungen; ohne andere Vereinbarung werden Programm und Dokumentation/Handbuch nach Wahl von Intershop entweder auf CD-ROM oder durch Bereitstellung eines persönlichen elektronischen Download Links ausgeliefert. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Der Anwender hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellprogramms.
2.5 Produktbeschreibungen, Darstellungen und Testprogramme sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch die Intershop Geschäftsleitung.
2.6 Installations- und Konfigurationsleistungen sind nicht Gegenstand dieser AGB, können aber zwischen den Parteien gesondert vereinbart werden.
2.7 Der Anwender trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z.B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse, Notfallplanung). Es liegt in seiner Verantwortung, die Arbeitsumgebung des Programms sicherzustellen.
2.8 Eine Überlassung von Aktualisierungen der Software erfolgt – außer zum Zwecke der Mängelbeseitigung – gegebenenfalls nur aufgrund gesonderter Vereinbarung.
§ 3 Nutzungsrechte
3.1 Der Anwender erhält das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die vertraglich vereinbarte Laufzeit des Vertrags beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Software gemäß dem im Vertrag und der EULA beschriebenen Umfang, nach Maßgabe des Vertrags und der EULA, der Dokumentation und den Regelungen dieser AGB zu installieren und zu nutzen.
3.2 Die Software wird für den individualvertraglich bestimmten funktionalen Nutzungsumfang lizenziert. Der funktionale Nutzungsumfang bestimmt sich dabei nach der Art und Anzahl der Transaktionen oder Module. Durch die Nutzung der Software darf der im Vertrag festgelegte und damit erlaubte Nutzungsumfang nicht überschritten werden.
§ 4 Leistungszeit, Verzögerungen, Leistungsort
4.1 Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens Intershop schriftlich als verbindlich bezeichnet.
4.2 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Anwender in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem Intershop durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt und Arbeitskampf. Fristen gelten auch um den Zeitraum als verlängert, in welchem der Anwender vertragswidrig eine Mitwirkungsleistung nicht erbringt, z.B. eine Information nicht gibt, einen Zugang nicht schafft, eine Beistellung nicht liefert oder Mitarbeiter nicht zur Verfügung stellt.
4.3 Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
4.4 Mahnungen und Fristsetzungen des Anwenders bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Mangels anderer Vereinbarung ist die vereinbarte Vergütung nach Ablieferung der Software und Rechnungsstellung ohne Abzug fällig und innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Mangels anderer Vereinbarung gilt die jeweilige Preis- und Konditionenliste von Intershop.
5.2 Intershop behält sich nach Ablauf des ersten Vertragsjahres das Recht vor, die Vergütung nach schriftlicher Ankündigung unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Vertragsjahres zu ändern. Eine solche Änderung darf die Vergütung des vorausgehenden Zwölf-Monats-Zeitraums um nicht mehr als 15 Prozent überschreiten. Soweit eine Erhöhung der Vergütung um mehr als 15 Prozent der Vergütung des vorausgehenden Zwölf-Monats-Zeitraums erfolgt, kann der Anwender den Vertrag schriftlich mit einer Frist von 2 Wochen zum Erhöhungszeitpunkt kündigen.
5.3 Für den Fall der Verlängerung des Vertrages nach § 15.1 dieses Vertrages behält sich Intershop die Anpassung der Vergütung an die zu diesem Zeitpunkt gültige Standard Preisliste vor. Bei eventuellen Preisänderungen der Vertragsleistungen verpflichtet sich Intershop, dem Anwender diese bis spätestens drei Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres mitzuteilen.
5.4 Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs des Vertragsgegenstands sind vom Anwender gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils anwendbaren Sätze der Standard Intershop Preisliste.
5.5 Fahrtkosten, Spesen, Zubehör, etc. sind zusätzlich nach Aufwand zu vergüten. Zusätzliche vom Anwender verlangte Leistungen (z.B. Beratung und Unterstützung bei der Programminstallation) werden nach der jeweils aktuellen Preisliste von Intershop in Rechnung gestellt.
5.6 Zu allen Preisen kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu.
5.7 Der Anwender kann nur mit von Intershop unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Außer im Bereich des § 354 a HGB kann der Anwender Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Intershop an Dritte abtreten. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Anwender nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses zu.
§ 6 Support
6.1 Bestandteil des Leistungsangebotes ist zudem die Erbringung von Support-Leistungen während der Laufzeit des Vertrages.
6.2 Intershop leistet hiernach Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Software während der Vertragslaufzeit. Intershop wird auftretende Sachmängel an der Software in angemessener Zeit beseitigen. Die genauen Leistungsverpflichtungen sind in der separaten Anlage „Support“ geregelt. Der Support umfaßt keine Upgrades.
§ 7 Untersuchungs- und Rügepflichten
7.1 Der Anwender ist verpflichtet, alle Liefergegenstände von Intershop unverzüglich ab Lieferung oder ab Zugänglichmachung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen (§ 377 HGB) durch einen fachkundigen Mitarbeiter insbesondere auf offensichtliche Mängel und Fehler, offensichtliche Unvollständigkeiten oder das vollständige Fehlen der Dokumentation sowie der Funktionsfähigkeit aller Programmfunktionen untersuchen zu lassen und erkannte Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen. Dies gilt ebenfalls für den Download Link bei elektronischer Lieferung.
7.2 Der Anwender testet gründlich jedes Modul auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit der produktiven Nutzung beginnt. Dies gilt auch für Software, die der Anwender im Rahmen der Gewährleistung bekommt.
§ 8 Mängelansprüche
8.1 Intershop leistet hiernach Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Software während der Vertragslaufzeit.
8.2 Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Wahl von Intershop durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
8.3 Eine Kündigung des Anwenders gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn Intershop ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von Intershop verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Anwender gegeben ist.
8.4 Die Rechte des Anwenders wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung von Intershop Änderungen an der Software vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Anwender weist nach, dass die Änderungen keine für Intershop unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben.
8.5 Die Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536 a Abs. 2 BGB ist ausgeschlossen, es sei denn, der Anwender weist nach, dass die Geheimhaltungsinteressen von Intershop insbesondere am Quellcode der Software, angemessen geschützt werden.
§ 9 Haftung
9.1 Intershop leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
a) Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
b) Bei grober Fahrlässigkeit haftet Intershop in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
c) Bei nicht grob fahrlässiger Verletzung haftet Intershop nur bei der Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, so dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflicht; insbesondere Verzug). Die Haftung ist beschränkt auf die Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch auf den zu Grunde liegenden Auftragswert.
9.2 Intershop bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Anwender hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Virenabwehr nach dem aktuellen Stand der Technik. Bei Datenverlust haftet Intershop nur in Höhe des bei Vorhandensein von Sicherungskopien erforderlichen Rekonstruktionsaufwandes.
9.3 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten nur die gesetzlichen Regelungen.
§ 10 Laufzeit des Vertrages/Kündigung
10.1 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, so beträgt die Laufzeit des Vertrages mindestens 3 Jahren ab Vertragsschluss. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien unter Einhaltung einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird.
10.2 Das Recht, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grunde zu kündigen, bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt zum Beispiel vor, wenn der Anwender mit der Erbringung seiner vertraglich vereinbarten Leistungspflichten, insbesondere Abrechnungs- und Zahlungspflichten, im Verzug ist, oder wenn er die Software über das nach diesem Vertrag gestattete Maß hinaus nutzt und die Verletzung auf eine Abmahnung von Intershop hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt.
10.3 Jedwede Kündigungserklärung, gleich aus welchem Grunde, bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform. Für die Einhaltung einer Frist ist der Zugang beim Empfänger maßgeblich.
10.4 Im Falle einer Kündigung hat der Lizenznehmer die Nutzung der Software aufzugeben und sämtliche installierten Kopien des Programms von seinen Rechnern zu entfernen sowie dem Lizenzgeber gegebenenfalls erstellte Sicherungskopien nach dessen Wahl unverzüglich zurückzugeben oder diese zu zerstören.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Gültigkeit des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, jedoch unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2 Für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird Jena als Gerichtsstand vereinbart.
11.3 Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie Garantien und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Erklärungen von Vertretern oder Hilfspersonen von Intershop sind nur mit schriftlicher Zustimmung von Intershop verbindlich. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.
11.4 Ist eine Bestimmung in den vorliegenden AGB unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Enthalten die vorliegenden AGB eine Lücke, soll eine Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.