§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung für die dauerhafte Überlassung von Intershop Standard Software. Intershop Standard Software ist: Intershop 7 (nachfolgend “Software”).
1.2 Es gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Intershop. Geschäftsbedingungen des Anwenders gelten nicht, auch wenn Intershop ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Gleiches gilt auch dann, wenn Intershop in Kenntnis entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Anwenders die geschuldete Leistung bewirkt.
§ 2 Definitionen
2. 1 Ein Anwender ist ein berechtigter Nutzer der Intershop Software, der entweder als direkter Vertragspartner von Intershop oder als Vertragspartner eines Reseller (Vertriebspartners) die Software erwirbt oder in sonstiger Weise nutzt.
2.2 Die „Software“ ist nicht auf die individuellen Bedürfnisse des Anwenders zugeschnitten, sondern von vornherein für die Verwendung für eine Vielzahl von Anwendern hergestellt.
2.3 Unter „Dokumentation“ fallen alle Unterlagen, die zum Verständnis, zur Erklärung und zur zweckentsprechenden Verwendung der Software benötigt werden. Sie wird dem Anwender mit der Software oder dem Programmträger überlassen und informiert ihn über Struktur, Gebrauch und Einsatzbedingungen des Programms. Sie kann auch in digitaler Form verfügbar sein.
2.4 Die „Feature List“ beschreibt die Eigenschaften und Merkmale sowie den Verwendungszweck der Software.
2.5 „Nutzung“ ist das Übertragen und Laden der Intershop Software in den Speicher des Computers oder das Installieren bzw. Anzeigen- und Ablaufenlassen der Software auf dem Computer zu den Zwecken, für welche die Software laut Dokumentation vorgesehen ist.
§ 3 Nutzungsrechte
3.1 Die Nutzungsrechte an der Software räumt Intershop dem Anwender mit einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung ein.
3.2 Die Übertragung des Nutzungsrechts, das Recht zur Vervielfältigung, Mehrfachnutzung und Programmänderung, sowie die Urheber und Schutzrechte bestimmen sich ebenfalls nach den Regelungen der gesonderten vertraglichen Vereinbarung.
§ 4 Auftrag, Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Im Falle von freibleibenden Angeboten kommt ein wirksames Vertragsverhältnis nur dadurch zustande, dass Intershop eine Bestellung seines Vertragspartners ausdrücklich schriftlich annimmt.
4.2 Vorbehaltlich der Regelungen im Auftragsformular gelten die Preise der bei Vertragsschluss gültigen Intershop Preisliste.
4.3 Den aufgeführten Preisen ist die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu zurechnen.
4.4 Der Kaufpreis ist sofort nach Rechnungsstellung fällig.
4.5 Die Freischaltung der Software erfolgt mittels eines von Intershop generierten License Key. Intershop übermittelt den License Key erst bei vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages. Vor vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages kann lediglich ein zeitlich befristeter License Key an den Anwender übermittelt werden.
4.6 Intershop behält sich das Eigentum am Datenträger und der Dokumentation bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis vor.
4.7 Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch Intershop erlischt das Recht des Anwenders zur Weiterverwendung der Software. Sämtliche vom Anwender angefertigten Kopien der Software müssen gelöscht werden.
§ 5 Liefer- und Leistungsmodalitäten
5.1 Von Intershop mündliche genannte Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
5.2 Intershop ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
5.3 Die Versendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Anwenders. Intershop ist berechtigt die Software durch Bereitstellung eines persönlichen Download Links zu liefern. Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln.
5.4 Erfüllungsort ist Jena.
§ 6 Untersuchungs- und Rügepflichten
6.1 Der Anwender hat die Funktionsfähigkeit des Download Links und die Software samt Datenträger und Dokumentation unverzüglich auf offensichtliche Mängel und Fehler, offensichtliche Unvollständigkeiten hinsichtlich des Benutzerhandbuches sowie der Funktionsfähigkeit aller Programmfunktionen zu untersuchen. Die Mängelrüge muss eine technisch nachvollziehbare, detaillierte Beschreibung der Mängel beinhalten. Bei versteckten Mängeln ist die Mitteilung umgehend nach Feststellung des versteckten Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist vorzunehmen.
6.2 Die Mängel, insbesondere ihre Symptome, sind in der Anzeige durch den Anwender präzise zu beschreiben.
6.3 Kommt der Anwender der Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nach, gilt die Software hinsichtlich des Mangels als genehmigt. Der Anwender kann in diesem Falle keine Rechte mehr geltend machen, die auf dem Vorliegen dieser Mängel beruhen.
§ 7 Mängelansprüche
7.1 Intershop verpflichtet sich, dem Anwender die Software frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Die Software ist frei von Sachmängeln, wenn sie die im Vertrag vereinbarte Beschaffenheit aufweist.
7.2 Ist die Software nicht frei von Sach- und Rechtsmängeln, steht dem Anwender ein Anspruch auf Nacherfüllung zu. Intershop ist in diesem Falle eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen und kann bei Geltendmachung dieses Anspruchs zwischen der Mängelbeseitigung und der Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Bei Lieferung einer mangelfreien Sache zum Zwecke der Nacherfüllung ist Intershop berechtigt, Rückgewähr der mangelhaften Sache zu verlangen. Erst nach erfolglosem Ablauf der zweiten Frist zur Nacherfüllung kann der Anwender Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurück treten.
7.3 Intershop kann die Nacherfüllung verweigern, wenn dies einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Anwenders steht. In diesem Fall kann der Anwender Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
7.4 Angaben in Prospekten und sonstigen Unterlagen dienen nur der Produktbeschreibung und stellen keine Garantien dar. Garantien bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung von Intershop.
7.5 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Übergabe an den Transporteur.
§ 8 Haftung
8.1 Intershop haftet unbeschränkt für die von ihr oder ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
8.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Intershop nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Anwender regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Für übrige Fälle leichter Fahrlässigkeit haftet Intershop nicht.
8.3 Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
8.4 Die Parteien vereinbaren, dass Schäden die den Lizenzpreis übersteigen, nicht typischerweise vorhersehbar zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sind, weder generell im Zusammenhang mit der Überlassung von Standardsoftware noch unter Berücksichtigung der speziellen Umstände der konkreten Beauftragung.
8.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (§ 14 ProdHaftG), aus einer Garantie oder für Körperschäden bleibt unberührt.
8.6 Bei Datenverlust haftet Intershop nur in Höhe des bei Vorhandensein von Sicherungskopien erforderlichen Rekonstruktionsaufwandes.
8.7 Intershop steht dafür ein, dass die Software im Gebiet der Europäischen Union frei von Schutzrechten Dritter ist, welche die Nutzung durch den Anwender ausschließen bzw. einschränken. Andernfalls wird Intershop den Anwender bei deren gerichtlichen Abwehr unterstützen und von bestehenden Schadensersatzansprüchen freihalten, es sei denn der Anwender verwendet ein nicht von Intershop freigegebenes Programm oder verwendet die Software, nachdem sie von anderen als Intershop verändert worden ist, oder er setzt die Software unter anderen Bedingungen als den vertragsgemäß vereinbarten Nutzungsbedingungen ein. Voraussetzung hierfür ist, dass der Anwender Intershop unverzüglich schriftlich über derartige Ansprüche unterrichtet und diesem im Innenverhältnis auf dessen Verlangen und dessen Kosten die Kontrolle der Rechtsverteidigung überlässt. Der Anwender wird Intershop in zumutbarem Umfang bei der Rechtsverteidigung unterstützen, insbesondere die erforderlichen Informationen überlassen.
§ 9 Schlussbestimmungen
9.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Gültigkeit des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, jedoch unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
9.2 Für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird Jena als Gerichtsstand vereinbart.
9.3 Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie Garantien und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Erklärungen von Vertretern oder Hilfspersonen von Intershop sind nur mit schriftlicher Zustimmung von Intershop verbindlich. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.
9.4 Ist eine Bestimmung in den vorliegenden AGB unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Enthalten die vorliegenden AGB eine Lücke, soll eine Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.