§1 Gegenstand und Zustandekommen des Vertrags
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Intershop Communications AG (INTERSHOP) regeln die Erbringung von Cloud oder CaaS (Commerce as a Service) Services und damit zusammenhängender Leistungen für einen Online Auftritt eines Vertragspartners von INTERSHOP (Kunde).
Die vom Kunden gewählten Cloud Services können
- Bereitstellung von Infrastruktur,
- Applikationsmanagement,
- SaaS
umfassen.
Die vom Kunden gewählten CaaS Services umfassen
- Bereitstellung von Infrastruktur,
- Applikationsmanagement,
- Software as a Service.
Der genaue Leistungsumfang sowie die anwendbaren Vertragsdokumente ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag nebst Anlagen und Anhängen (Vertrag).
Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine spezielle ihm zugeordnete Hard- oder Software.
§2 Verantwortlichkeiten von INTERSHOP
INTERSHOP erbringt die im Vertrag näher beschriebenen Cloud oder CaaS Services. INTERSHOP ist berechtigt, Dritte oder verbundene Unternehmen als Unterauftragnehmer mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen davon zu beauftragen.
§3 Laufzeit und Kündigung
3.1 Laufzeit
3.1.1 Die Laufzeit für die im Vertrag gewählten Cloud oder CaaS Services oder Teile davon ergeben sich aus dem Vertrag. Ist keine Regelung vorhanden, beträgt die Laufzeit 36 Monate.
3.1.2 Die Laufzeit beginnt mit dem Bereitstellungstermin, den INTERSHOP nach Vertragsschluss bekanntgibt und der innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten nach Vertragsschluss liegen muss. Liegt der von INTERSHOP genannte Bereitstellungstermin außerhalb dieses Zeitraums, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
3.1.3 Vorbehaltlich einer anderslautenden Regelung im Vertrag endet die Laufzeit der Cloud oder CaaS Services mit Ablauf der im Vertrag genannten Zeitdauer und verlängert sich automatisch um die jeweilige Mindestlaufzeit des jeweiligen Infrastrukturpakets, es sei denn, der Vertrag wird mit einer Frist von 8 Wochen zum Ende der jeweils gültigen Laufzeit gekündigt. Die Laufzeit für Applikationsmanagement-Leistungen entspricht der Laufzeit der jeweiligen Infrastrukturpakete.
3.2 Außerordentliche Kündigung
3.2.1. Eine außerordentliche Kündigung der Parteien aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
3.2.2 Ein wichtiger Grund für INTERSHOP liegt insbesondere vor, wenn
- der Kunde bei zwei aufeinander folgenden Terminen mit der Entrichtung der monatlichen Kosten für die Cloud oder CaaS Services oder eines nicht unerheblichen Teils (> 20 %) hiervon im Verzug ist;
- der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der monatlichen Kosten in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der den doppelten monatlichen Kosten entspricht ;
- der Kunde seine Geschäftstätigkeit einstellt, aufgelöst oder zahlungsunfähig wird oder ein Insolvenz-, Vergleichs- oder ähnliches Verfahren über sein Vermögen seit mehr als zehn Werktagen anhängig ist;
- im Zusammenhang mit der Erbringung der Cloud oder CaaS Services Schutzrechte Dritter verletzt werden und dadurch die Erbringung ihrer vertraglichen Leistungen oder Teilleistungen zeitweise unmöglich oder nur stark eingeschränkt möglich ist ;
- der Kunde die Cloud oder CaaS Services missbräuchlich nutzt, insbesondere rassistische, sexistische, kriminelle oder anderweitig diskriminierende Inhalte verbreitet oder verbreiten lässt oder gegen geltendes Recht, gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstößt;
- der Kunde die Cloud oder CaaS Services durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder er sie unbefugt einem Dritten überlässt.
3.2.3 Ein wichtiger Grund für den Kunden liegt insbesondere vor, wenn
- INTERSHOP nach einer durch den Kunden gemäß Ziffer 5.1.2 erfolgten Meldung eine Leistungsstörung nicht innerhalb einer angemessenen Frist beheben kann und dem Kunden ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist,
- der von INTERSHOP bekanntgemachte Bereitstellungszeitpunkt außerhalb des in Ziffer 3.1.2 bestimmten Zeitraums liegt.
3.3 Folgen der Kündigung
3.3.1 Im Falle einer Kündigung übergibt INTERSHOP spätestens eine Woche vor Ablauf der Vertragslaufzeit an den Kunden den gesamten aktuellen Bestand an Kundendaten, die bei der Erfüllung dieses Vertrages angefallen sind. Diese Daten stellt INTERSHOP in einem gängigen Datenformat nach seiner Wahl dem Kunden zur Verfügung.
3.3.2 Darüber hinausgehende Bereitstellungen gelten als Extraleistung und sind gesondert zu vergüten.
3.3.3 Gesetzliche Aufbewahrungs-verpflichtungen für INTERSHOP bleiben unberührt.
3.4 Schriftform der Kündigung
Kündigungserklärungen bedürfen der Schriftform (eigenhändige Namensunterschrift des Ausstellers erforderlich).
3.5 Versand per Einschreiben
Kündigungserklärungen sind zu Beweiszwecken per Einschreiben zu versenden.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Vergütung
Die Vergütung kann einmalig, wiederkehrend und/oder nutzungsabhängig sein. Einzelheiten sind im Vertrag geregelt.
4.2 Zahlung
Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Soweit nicht anders vereinbart, werden wiederkehrende Vergütungen monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Nutzungsabhängige Vergütungen werden in der Regel im Folgemonat in Rechnung gestellt.
4.3 Umsatzsteuer
Die im Vertrag angegebene Vergütung versteht sich soweit nicht anders angegeben zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils geschuldeten gesetzlichen Höhe.
4.4 Verzug
4.4.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist INTERSHOP berechtigt, Verzugszinsen in der jeweiligen gesetzlichen Höhe über dem Basiszinssatz zu erheben. INTERSHOP bleibt der Nachweis eines höheren Zinsschadens vorbehalten.
4.4.2 Kommt der Kunde mit der Zahlung der vertraglichen Vergütung in Verzug, kann INTERSHOP unbeschadet sonstiger Rechte nach schriftlicher Ankündigung die Nutzung der Cloud oder CaaS Services durch den Kunden einschränken und/oder sperren.
4.5 Aufrechnung/ Zurückbehaltung
Der Kunde ist nur dann zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§5 Gewährleistung und Sicherheit
5.1 Inhalt
5.1.1 INTERSHOP gewährleistet, dass die Cloud oder CaaS Services mit angemessener Sorgfalt und fachmännisch in Übereinstimmung mit den wesentlichen Belangen der entsprechenden Leistungsbeschreibungen erbracht werden. Gleichwohl ist es nach dem Stand der Technik nicht möglich, Fehler in IT Komponenten unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. INTERSHOP gewährleistet daher weder eine unterbrechungsfreie noch fehlerfreie Nutzung der Cloud oder CaaS Services. Die von INTERSHOP geschuldete Systemverfügbarkeitsquote folgt aus dem Vertrag in der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
5.1.2 Der Kunde wird eventuelle Störungen der Cloud oder CaaS Services unverzüglich bei INTERSHOP, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen ab Kenntnis, schriftlich mit einer detaillierten Beschreibung der Störung melden. Unterbleibt eine solche Meldung, sind Ansprüche und Rechte wegen der jeweiligen Leistungsstörung, soweit sie für den Kunden erkennbar war, ausgeschlossen.
5.1.3 Auf eine Meldung nach Ziffer 5.1.2 hat INTERSHOP die Gelegenheit, die Leistungsstörung zu beheben. Wenn dies im Wesentlichen gelingt, so gilt eine etwaige Pflichtverletzung von INTERSHOP als behoben. Kann die Leistungsstörung dagegen innerhalb einer angemessenen Frist nicht behoben werden, so hat der Kunde das Recht, den jeweils betroffenen Teil oder den gesamten Vertrag, wenn dem Kunden ein Festhalten am gesamten Vertrag nicht zumutbar ist (vgl. Ziffer 3.2.3 erster Spiegelstrich), außerordentlich zu kündigen. Hat INTERSHOP die Leistungsstörung zu vertreten, so kann der Kunde statt oder neben einer Kündigung den ihm entstandenen Schaden in dem in Ziffer 9 festgelegten Umfang geltend machen.
5.1.4 Sämtliche Ansprüche und Rechte wegen einer Leistungsstörung verjähren in sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem diese erstmals gerügt wurde oder nach Ziffer 5.1.2 hätte gerügt werden müssen.
5.1.5 Im Übrigen beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate.
5.2 Sicherheit
INTERSHOP weist den Kunden darauf hin, dass INTERSHOP keine Kontrolle über die Datenübertragung mittels Telekommunikationseinrichtungen, einschließlich des Internets, jenseits der Schnittstelle zwischen Netzwerk Rechenzentrum und Internetdienstleister hat. INTERSHOP übernimmt ab dieser Schnittstelle keine Haftung für die Datenübertragung, insb. nicht für folgende Störungen oder Fehler:
- eine Mindestverfügbarkeit oder verfügbare Kapazität (weder in qualitativer noch in zeitlicher Hinsicht) bezüglich der Konnektivität (Verbindungswege)
- einen störungsfreien Ablauf von Datenübertragungen, Prozeduren, einen etwaigen Verlust und/oder die Verstümmelung von Daten im Zusammenhang mit deren Übertragung.
INTERSHOP gewährleistet daher weder den sicheren Betrieb der Cloud oder CaaS Services noch die Verhinderung von Störungen der Cloud oder CaaS Umgebung oder der Kundenkomponenten durch Dritte. Im Übrigen gelten die Regelungen der Leistungsbeschreibung.
§6 Vertraulichkeit
6.1 Vertrauliche Informationen; Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
INTERSHOP und der Kunde sind zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die INTERSHOP oder dem Kunden im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Vertrages beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung der jeweils anderen Partei erfolgen.
6.2 Ausnahmen
Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt für INTERSHOP nicht, soweit Ideen, Konzeptionen, Know-How, Techniken und Daten betroffen sind, die sich auf Softwareerstellung, -bereitstellung bzw. Cloud oder CaaS Services beziehen und die Intershop bereits bekannt sind oder außerhalb dieses Vertrages bekannt waren.
6.3 Verpflichtung von Mitarbeiten und weiteren Personen auf Vertraulichkeitsregelungen
INTERSHOP und der Kunde werden alle an der Durchführung des Vertrages beteiligten Personen auf die Einhaltung dieser Vorschriften verpflichten.
6.4 Personenbezogene Daten
INTERSHOP ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrages die anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Für den Fall, dass personenbezogene Daten verarbeitet werden, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung.
6.5 Telekommunikationsgeheimnis
INTERSHOP und der Kunde werden jeweils ihre Mitarbeiter über die Einhaltung des Telekommunikationsgeheimnisses nach § 88 TKG informieren. Zum Zwecke der Durchführung des Vertrags ist INTERSHOP zur Vornahme aller technischen erforderlichen Verarbeitungen, z.B. Duplizieren von Datenbeständen zur Verlustsicherung, Auslesen von Log-Files etc., berechtigt, soweit diese erforderlich sind, die Verarbeitung nicht zu einer inhaltlichen Umgestaltung der Daten führt und dies im Interesse des Kunden liegt.
6.6 Schutz von Zugangsdaten zu den Cloud oder CaaS Services
Persönliche Zugangsdaten dürfen vom Kunden nicht an Dritte weitergeben werden und sind geschützt gegen unbefugten Zugriff aufzubewahren.
§7 Nutzungsrechte
7.1 Erwerb Eigensoftware von INTERSHOP
Für die INTERSHOP Standardsoftware gelten die Bestimmungen des zwischen dem Kunden und INTERSHOP geschlossenen Lizenzvertrags. Sofern nicht anderweitig in den Lizenzbestimmungen des Vertrags geregelt, wird dem Kunden ein auf die Vertragsdauer begrenztes, einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt, soweit dies zur Nutzung der Cloud Services erforderlich ist.
7.2 CaaS Services
Im Rahmen der Erbringung von CaaS Services erhält der Kunde für die Dauer des zwischen dem Kunden und INTERSHOP abgeschlossenen CaaS Vertrages ein zeitlich beschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht auf den Onlineshop und ggf. erfolgte Anpassungen zuzugreifen und mittels eines Browsers die mit dem Onlineshop verbundenen Funktionalitäten gemäß dem abgeschlossenen Vertrag zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der Intershop Standardsoftware (Betriebssoftware), der Anpassungsleistungen (also der individuell erstellen Software) oder an sonstigen Tools, die INTERSHOP für die Leistungserbringung einsetzt (wie zum Beispiel Image Server, Mailserver, Jira) sowie der eingesetzten Hardware erhält Kunde nicht. Kunde ist nicht berechtigt, den Onlineshop Dritten und ggf. erfolgte Anpassungen Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten sonst zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunde nicht gestattet, den Onlineshop oder Teile bzw. Anpassungen davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen.
7.3 Fremdsoftware
Für Fremdsoftware gelten die jeweiligen Bestimmungen des Anbieters (z.B. Microsoft Azure).
§8 Schutzrechte
8.1 Informationspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, INTERSHOP umgehend über die Verletzung von Schutzrechten durch Dritte zu informieren und die zur Abwehr erforderlichen Unterlagen und Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen.
8.2 Freistellung durch INTERSHOP
8.2.1 Werden nach Vertragsabschluss Verletzungen von Urheber-, Marken-, Patent- oder sonstigen gewerblichen oder geistigen Schutzrechten geltend gemacht und wird dadurch die vertragsgemäße Nutzung der Cloud oder CaaS Services beeinträchtigt oder verhindert, wird INTERSHOP den Kunden gegen alle Ansprüche verteidigen, sofern der Kunde INTERSHOP diese Ansprüche unverzüglich schriftlich mitteilt. Insoweit wird INTERSHOP dem Kunden entweder eine Lizenz zur weiteren Nutzung verschaffen oder nach seiner Wahl die Materialien ändern, so dass eine Verletzung nicht mehr vorliegt oder, sofern eine Änderung aus Gründen, die INTERSHOP nicht zu vertreten hat, nicht möglich ist, das betreffende Geschäft rückabwickeln und dem Kunden die vereinbarte Vergütung zurückerstatten. Gezogene Nutzungen sind durch den Kunden herauszugeben.
8.2.2 Das Recht des Kunden nach Ziffer 8.2.1 ist dann ausgeschlossen, wenn der Kunde nicht von INTERSHOP freigegebene Materialien verwendet. Gleiches gilt, wenn die Materialien von anderen als INTERSHOP verändert worden sind oder der Kunde sie nicht in Übereinstimmung mit den vereinbarten Nutzungsbedingungen einsetzt, es sei denn, dies ist nicht für die unter 8.2.1 genannte Verletzung ursächlich.
8.3 Freistellung durch den Kunden
Der Kunde stellt INTERSHOP und seine Erfüllungsgehilfen auf erstes Anfordern von Ansprüchen frei, die ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten gegen INTERSHOP geltend macht und übernimmt ab dem Zeitpunkt des ersten Anforderns die weitere Auseinandersetzung mit dem Dritten, es sei denn, der Kunde hat die Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten. INTERSHOP wird den Kunden dabei im notwendigen Umfang unterstützen. Damit verbundene Aufwendungen sind INTERSHOP vom Kunden zu erstatten.
§9 Haftung
9.1 Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
INTERSHOP haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens INTERSHOP, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückgehen.
9.2 Haftung für wesentliche Vertragspflichten, vorhersehbare Schäden
Ferner haftet INTERSHOP für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, (i) deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht, (ii) deren Verletzung die Erreichung der Ausführung des Vertrags gefährden und (iii) auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Im Falle einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten aufgrund einfacher Fahrlässigkeit ist INTERSHOP nur für Schäden haftbar, die typischerweise vorhersehbar sind. Die Parteien vereinbaren, dass Schäden, die die Summe der Vergütung die der Kunde an INTERSHOP für die jeweilige Leistung innerhalb der letzten 12 Monate gezahlt hat, übersteigen, nicht typischerweise vorhersehbar zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sind, weder generell im Zusammenhang mit Erbringung von Cloud oder CaaS Leistungen noch unter Berücksichtigung der speziellen Umstände der konkreten Beauftragung. INTERSHOP haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
9.3 Unbeschränkte Haftung bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit; Beschaffenheits-garantie; Arglist; Produkthaftung
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.4 Ausschluss der verschuldensunabhängigen Haftung für anfängliche Fehler
Die verschuldensunabhängige Haftung von INTERSHOP für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Fehler nach § 536a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine der Voraussetzungen der Ziffern 9.1 bis 9.3 vor.
9.5 Haftung für Datenverlust
Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherheitskopien eingetreten wäre, es sei denn, es liegt eine der Voraussetzungen der Ziffern 9.1 bis 9.3 vor. Der Kunde ist daher verpflichtet, Daten und Programme in anwendungsadäquaten Intervallen regelmäßig zu sichern.
9.6 Reichweite des Haftungsausschlusses bzw. der Haftungsbeschränkung
Soweit die Haftung von INTERSHOP ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
§10 Mitwirkungspflichten des Kunden
10.1 Unterstützung
Der Kunde wird INTERSHOP nach Kräften unterstützen und insbesondere die erforderlichen Mitwirkungspflichten und Beistellungen rechtzeitig und vollständig erbringen. Folgen aus der Verletzung dieser Bestimmung gehen zu Lasten des Kunden.
Einzelheiten der Mitwirkungspflichten des Kunden werden gegebenenfalls im Vertrag gesondert geregelt.
Weitere Rechte von INTERSHOP bleiben unberührt.
10.2 Sonstige Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die Cloud oder CaaS Services nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine rassistischen, sexistischen, kriminellen oder anderweitig diskriminierenden Inhalte zu verbreiten oder verbreiten zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls, nicht gegen geltendes Recht, gesetzliche oder behördliche Verbote sowie gegen die guten Sitten und die öffentliche Ordnung zu verstoßen. Die Regelung zur Freistellung gemäß Ziffer 8.3 gilt entsprechend.
Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
10.3 Einschränkbarkeit der Cloud oder CaaS Services bei Verstößen gegen Ziffer 10.2
Im Falle einer Verletzung der Ziffer 10.2, bzw. wenn eine solche durch einen Dritten behauptet wird, ist INTERSHOP berechtigt, a) den Zugriff des Kunden auf die Cloud oder CaaS Services einzuschränken, und/oder b) vom Kunden die Beseitigung des beanstandeten Contents zu verlangen, bzw. diesen selbst zu beseitigen. Weitere Rechte von INTERSHOP bleiben unberührt.
10.4 Benachrichtigungspflichten
10.4.1 INTERSHOP wird den Kunden vorab über geplante Maßnahmen nach Ziffer 10.3 benachrichtigen und dem Kunden eine angemessene Frist zur Beseitigung der Verletzung setzen, bevor INTERSHOP eine der in Ziffer 10.3 genannten Maßnahmen ergreift. Dies gilt nicht, soweit die Maßnahme keinen Aufschub duldet.
10.4.2 Der Kunde wird INTERSHOP unverzüglich unterrichten, wenn Umstände eintreten, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Cloud oder CaaS Services stehen und Ansprüche gegen den Kunden oder INTERSHOP nach sich ziehen könnten. Auf Anforderung von INTERSHOP wird der Kunde unverzüglich sämtliche mit diesen Umständen in Zusammenhang stehende Informationen bereitstellen.
10.5 Kundenkomponenten
Der Kunde stellt die im Vertrag, insbesondere die in der Leistungsbeschreibung genannten Komponenten bereit und sorgt für entsprechende Nutzungsrechte und Wartungsverträge. Hierzu zählen insbesondere auch die Intershop Standardsoftware und sämtliche Drittsoftware.
Der Kunde verantwortet die Inhalte des Online Auftritts. Er sichert INTERSHOP zu, über sämtliche Rechte zu verfügen bzw. keine Rechte Dritter zu verletzen. Der Kunde gestattet INTERSHOP, seine Inhalte zu hosten, zu verwenden, zu verarbeiten, anzuzeigen oder zu übertragen, um die Cloud oder CaaS Services nach diesem Vertrag zu erbringen. Der Kunde sichert INTERSHOP weiter zu, dass seine Inhalte keine Viren, Trojaner, Würmer oder sonstige schädliche Programmroutinen enthalten.
Der Kunde trägt die Verantwortung für die Zulässigkeit der vertragsgemäßen Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datenbenutzung durch INTERSHOP und seiner Subunternehmer. Der Kunde sichert INTERSHOP zu, über alle erhobenen Daten verfügen zu dürfen, um so INTERSHOP die datenschutzrechtlich zulässige Erfüllung der vertraglichen Pflichten zu gewährleisten.
10.6 Kapazitätsplanung
Die Kapazitätsplanung (Speicherplatz) erfolgt durch den Kunden und liegt in seiner Verantwortlichkeit, soweit dies im Vertrag, insbesondere in der Leistungsbeschreibung, nicht abweichend geregelt ist. Die Auswahl an Komponenten und variablen Parametern (z.B. Durchsatz, Speicherbedarf) basiert auf den Angaben des Kunden. Überschreitungen werden auf Basis der jeweils gültigen INTERSHOP Preisliste vergütet.
10.7 Zertifikate und Domains etc.
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Auswahl, Beschaffung, Verwaltung und Nutzung öffentlicher und privater Schlüssel digitaler Zertifikate und Domains etc., die im Zusammenhang mit den Cloud oder CaaS Services zum Einsatz kommen bzw. genutzt werden sollen.
§11 Sonstige Rechte und Pflichten
11.1 Einräumung von Lizenzen
Die Parteien räumen sich nur die Lizenzen und Rechte ein, die ausdrücklich spezifiziert und vereinbart werden. Darüber hinaus werden keinerlei Rechte eingeräumt.
11.2 Konsensuale Streitbeilegung
Eventuelle Meinungsverschiedenheiten oder Beanstandungen sollen soweit möglich zunächst einvernehmlich gelöst werden. Insbesondere wird jede Partei, bevor sie rechtliche Schritte wegen Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung unternimmt, der anderen Partei die Erfüllung binnen einer angemessenen Frist zu ermöglichen.
11.3 Nichtverantwortlichkeit
Jede Partei ist wegen Nichterfüllung von Verpflichtungen, die nicht in ihrem Einflussbereich liegen, nicht verantwortlich.
11.4 Keine Rechteübertragungen
Soweit nicht explizit abweichend geregelt, ist der Kunde nicht berechtigt, die Cloud oder CaaS Services unter diesem Vertrag oder Teile hiervon zu vermarkten oder Dritten bereitzustellen. Zur Klarstellung: Die Nutzung der Cloud oder CaaS Services zur Abwicklung der internen Geschäftsvorfälle des Kunden im Rahmen des Betriebs eines eigenen Online Shops wird hierdurch explizit nicht ausgeschlossen.
11.5 Haftung Online Auftritt
Der Kunde betreibt den Online Auftritt in eigener Verantwortung.
11.6 Einsatz qualifizierter Mitarbeiter
Die Parteien werden Mitarbeiter einsetzen, die qualifiziert sind, die der jeweiligen Partei aus diesem Vertrag obliegenden Verpflichtungen zu erfüllen. Im Übrigen sind die Parteien für die Auswahl, den Einsatz sowie die Überwachung und Entlohnung der von ihnen eingesetzten Mitarbeiter selbst verantwortlich.
11.7 Referenz, Nennung zu Werbezwecken
Der Kunde ist einverstanden, dass INTERSHOP die Leistungsbeziehung mit dem Kunden als Referenz benennt und insbesondere in Werbematerialien auf die Leistungserbringung gegenüber dem Kunden hinweist.
§12 Vertragsänderungen
12.1 Services
INTERSHOP kann nach billigem Ermessen Gebühren und Bedingungen für die Cloud oder CaaS Services durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von 90 Tagen und Wirkung für die Zukunft ändern.
Die Erhöhung der Vergütung orientiert sich an der allgemeinen Kostensteigerung für INTERSHOP und ist auf max. 10% p.a. bei gleicher Abrechnungsmenge beschränkt.
Änderungen der Bedingungen für Cloud oder CaaS Services gelten grundsätzlich nur für neue Aufträge, Erweiterungen oder Verlängerungen, es sei denn, die Änderung ist aus rechtlichen Gründen zu einem früheren Zeitpunkt erforderlich.
Im Falle einer einseitigen Vertragsänderung nach den vorstehenden Bestimmungen ist der Kunde zu einer Kündigung des Vertrags unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen zum Inkrafttreten der Änderung berechtigt. Bei Änderung von Bedingungen für Cloud oder CaaS Services gilt dies jedoch nur dann, wenn und soweit die Änderung für den Kunden nicht zumutbar ist. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
12.2 Sonstige Vertragsänderungen
Im Übrigen bedürfen Vertragsänderungen einer schriftlichen Vereinbarung.
§13 Kontakt
Alle schriftlichen Mitteilungen nach diesem Vertrag sind zu richten an:
Intershop Communications AG, Intershop Tower, 07740 Jena
§14 Allgemeines
14.1 Abwehrklausel
Lieferungen und Leistungen von INTERSHOP unterliegen ausschließlich den INTERSHOP Geschäftsbedingungen. Der Geltung von Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.
14.2 Anwendbares Recht; Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Jena, soweit nicht gesetzlich zwingend ein anderer Gerichtsstand gegeben ist.
14.3 Salvatorische Klausel
Sofern einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden oder der Vertrag eine Regelungslücke enthält, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrags im Ganzen sowie die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, eine Regelung zu treffen, die unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag enthaltenen Vereinbarungen den beiderseitigen Interessen am nächsten kommt.
14.4 Schriftformerfordernis
Alle Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung der Bedingungen dieses Vertrags beinhalten, sowie alle Eigenschafts- und sonstige Zusicherungen und sonstige besonderen Abreden zwischen den Vertragsparteien haben schriftlich zu erfolgen. Die Abgabe einer Willenserklärung per E-Mail oder SMS genügt diesem Formerfordernis nicht. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformvereinbarung.
14.5 Vollständigkeit
Mit Abschluss des Vertrags verlieren alle bisherigen mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen, die den Gegenstand dieses Vertrags betreffen, ihre Wirksamkeit.
14.6 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
INTERSHOP ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, wenn hierdurch wesentliche Regelungen des Vertrags nicht berührt werden und dies zur Anpassung an technische und/oder rechtliche Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertrags merklich stören würde. INTERSHOP wird den Kunden rechtzeitig schriftlich über die Änderung der für ihn geltenden AGB unterrichten.
Die Änderungen gelten als vom Kunden genehmigt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach der Änderungsankündigung den Änderungen schriftlich widerspricht oder den Vertrag kündigt. Bei einem Widerspruch des Kunden ist INTERSHOP zur ordentlichen Kündigung des bestehenden Vertragsverhältnisses berechtigt. Intershop wird auf diese Frist und deren Folgen in der Mitteilung besonders hinweisen.